😶 Die „man darf ja nichts mehr sagen“-Partei will #Demokrat*innen den Mund verbieten. Es fing an mit der Aufforderung, demokratische #Lehrer*innen im Internet zu denunzieren. Was folgte, waren #Dienstaufsichtsbeschwerden und öffentlicher #Pranger in einschlägigen Foren und Medien. Jetzt also Teil 2. Nun sollen demokratische #Richter*innen eingeschüchtert werden. Dafür wurden Namens-Listen in einer rechtsextremen Postille veröffentlicht mit ihrer Dienstbezeichnung und ihrem #Gericht. Das Ziel: wer sich für ein AxD-Verbot öffentlich ausgesprochen hat, soll mit Dienstaufsichtsbeschwerden überzogen werden. Denn angeblich sei dies ein Verstoß gegen das #Mäßigungsgebot. Das ist inhaltlich Quatsch. Auch Richter*innen sind Bürger*innen mit allen demokratischen Rechten, zu denen die #Meinungsfreiheit und das Recht auf politische Betätigung zählen. Und dass es sehr gute Gründe gibt, die AxD für rechtsextrem zu halten, bestätigen etliche Gutachten von #Verfassungsschutz und #NGOs (ja, genau: die schlimmen NGOs) – nicht weniger das Verhalten und die Äußerungen etlicher, auch führender Parteimitglieder. Daher ist es das gute demokratische Recht auch von Richter*innen, genau das #Prüfverfahren einzufordern, das unsere Verfassung in Art. 21 GG vorsieht: den amtlichen Test auf #Verfassungsfeindlichkeit durch das #Bundesverfassungsgericht. Dort sitzen übrigens die einzigen 16 Richter*innen, die sich tatsächlich derzeit nicht zur Verfassungsfeindlichkeit der AxD äußern sollten. Denn nur sie könnten wirklich mit der Frage richterlich befasst werden. #Prüf #noAfD #Hetzjagd #TeamRechtsstaat #JuraBubble #Justiz