Petition: Besserer rechtlicher Schutz für Rad- & Fußverkehr!
Bislang verweisen Staatsanwaltschaften Straftaten von Autofahrenden gegen ungeschützte Verkehrsteilnehmende häufig mangels „öffentlichen Interesses“ auf den Privatklageweg. Das führt in der Praxis oft zur Straflosigkeit der Täter und hohen Kosten für die Betroffenen.
Forderungen der Petition:
* Konsequente Strafverfolgung: Das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Autogewalt muss von Staatsanwaltschaften standardmäßig bejaht werden.
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Klare Überholabstände: In § 315c StGB soll das Unterschreiten des Mindestabstands (1,5m innerorts / 2m außerorts) in der Regel als strafbar gelten.
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Änderung der RiStBV: Regelungen streichen, die Verweise auf Privatklagen begünstigen.
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_05/_26/Petition_201482.nc.html
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