2002 haben drei unionsgeführte Bundesländer gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Sie waren sich also damals noch sicher, dass das Grundgesetz die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Eherecht *vorschreiben* würde. Dieselbe Partei erklärt uns heute, dass das Grundgesetz queere Menschen ganz sicher vor jeder Diskriminierung schützt. #DePol #LGBTQIA* #ThorstenFrei #ArtikelDrei