Dieses Urteil stärkt eure Rechte bei unlimitierten Mobilfunktarifen. Denn mit "Unlimited" zu werben und eine schwammig formulierte Einschränkung im Kleingedruckten zu platzieren, hat das Oberlandesgericht Koblenz dem Anbieter 1&1 verboten – etwas mehr als ein Jahr nach unserer Abmahnung. #1und1 #unlimited #drosselung #urteil #verbraucherzentrale