Dieses Urteil stärkt eure Rechte bei unlimitierten Mobilfunktarifen. Denn mit "Unlimited" zu werben und eine schwammig formulierte Einschränkung im Kleingedruckten zu platzieren, hat das Oberlandesgericht Koblenz dem Anbieter 1&1 verboten – etwas mehr als ein Jahr nach unserer Abmahnung.
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