Alexander Wehle
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Grundsatz 2: Kein Kinderkauf. Bezahlt wird das Austragen, niemals die Übergabe des Kindes. Deshalb: nur Tragemutterschaft – die Leihmutter darf nicht die genetische Mutter sein. Die traditionelle Variante kommt der bezahlten Adoptionsfreigabe zu nahe (siehe Fall „Baby M", 1988).
#Leihmutter #Ethik #Kinderrechte 5/11