Die Zuschauer würden „treffend informiert“, Bilder und Tonspur zeigten die „tatsächlichen Verhältnisse“. Das Material stoße auf ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Verbraucher, finde die CO₂-Betäubung doch im Verborgenen statt. Die Richter halten Anna Schubert zugute, dass sie mit dem Video eine Diskrepanz zwischen den Vorstellungen vieler Verbraucher von der #Schlachtung und den tatsächlichen Umständen aufzeige https://www.sueddeutsche.de/wissen/tierschutz-schweine-schlachtung-urteil-aktivisten-li.3285438 #Tierschutz