Funfact: Die Konfirmation in evangelischen Landeskirchen gäbe es ohne die täuferischen Kirchen nicht – und Luther war strikt dagegen.
Der Straßburger Reformator Martin Bucer, der der Gläubigentaufe wohl eher positiv gegenüberstand, aber keine Möglichkeit sah, die Kindertaufe durch sie zu ersetzen, erfand die Konfirmation 1539 als Kompromiss:
Die Kindertaufe wurde zwar beibehalten, aber die so Getauften sollten den Katechismus lernen und dann vor der Gemeinde „Ja“ zu ihrer Taufe sagen, die erst damit sozusagen „vollständig“ wurde. Erst mit der Konfirmation durften sie das Abendmahl empfangen.
Luther dagegen war der Meinung, die Taufe bedürfe keiner Ergänzung – und lehnte die Konfirmation entschieden ab. Es reiche, den Katechismus zu lernen. Zudem sah er in der Feier der Konfirmation ein zusätzliches Sakrament, das er nicht zulassen wollte.
Letztlich hat sich Martin Bucer, nicht Martin Luther durchgesetzt, die Konfirmation ist heute in praktisch allen evangelischen Kirchen mit Kindertaufe üblich.
Bei den täuferischen Kirchen werden hingegen Kinder gesegnet und erst später auf ihre eigene Entscheidung hin getauft (und dadurch Mitglieder der Gemeinde).
Der Umgang täuferischer Kirchen mit Kindgetauften, die Mitglieder werden wollen, ist unterschiedlich.
Ursprünglich gab es praktisch überall nur die Möglichkeit der Gläubigentaufe – was Kirchen mit Kindestaufe als nicht erlaubte „Wiedertaufe“ (oder polemisch „Widertaufe“) betrachten (und früher verfolgt und geahndet haben, bis hin zur Todesstrafe).
Schon im 19. Jahrhundert kam es aufgrund des kategorischen Neins der Baptisten zur Mitgliedschaft kindgetaufter Christen zur Gründung der Freien evangelischen Gemeinden, die zwar selbst nur Gläubige tauften, aber auch kindgetaufte Christen als Mitglieder aufnahmen.
Seit vielen Jahren gehen aber immer mehr täuferische Kirchen wie z. B. viele Baptistengemeinden dazu über, kindgetaufte Christen ohne Gläubigentaufe aufzunehmen. Ein Grund ist, dass die Gläubigentaufe sonst allzu leicht nur noch als „Eintrittskarte“ in die Gemeinde dient, ohne wirklich von der Gläubigentaufe überzeugt zu sein. Ein anderer Grund ist, dass man Gewissensnöte bei den kindgetauften Christen vermeiden möchte.
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