Sechs Monate Beugehaft für Lina E….
Im Rahmen des Antifa-Ost-Verfahren in Dresden setzt das Oberlandesgericht weiterhin alle Mittel ein, um belastende Aussagen von Zeug*innen zu erzwingen.
Dem Gericht zufolge könne Lina E. nicht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dieses besteht unter anderem, wenn die Gefahr besteht, dass sich Zeug:innen selbst belasten. Bereits 2023 war die Antifaschistin wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ (§ 129) u. A. zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden….
https://www.zeit.de/news/2026-06/30/prozess-um-antifa-ost-lina-e-verweigert-aussage-als-zeugin
Ohne Bezahlschranke:
https://archive.is/GdLAW
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