@lalonsander@chaos.social @Malik@mastodon.social Ich lese das immer wieder, aber vielleicht habe ich es auch nicht richtig verstanden und jemand kann es mir erklären. So wie ich das verstehe ist das unterjährig mit den Auszahlungen so, dass ungleich besteuert wird. Allerdings wird mit Steuererklärung, alles zusammen veranschlagt, der Steuersatz für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens errechnet und dann das doppelte berechnet. Heißt die Steuern sind in der Ehe unterm Strich meist geringer als bei der Einzel Besteuerung.