Auf eine Anfrage nach internen Infos beim BMI, hat dieses beschieden, dass interne Aufzeichnungen keine Informationen nach dem IFG wären!

Gemeinsam mit d @informationsfreiheit@fedi.at und d @c3wien@chaos.social haben wir eine Beschwerde geschrieben

Anstatt aufgrund der in dieser Beschwerde vorgebrachten Argumente einzulenken, hat sich der BM dafür entschieden, sie dem Bundesverwaltungsgericht vorzulegen

Seit gestern liegt sie nun also beim BVwG! Wird es den Informationscharakter erkennen?

https://fragdenstaat.at/anfrage/studien-und-gutachten-zur-einbringen-eines-programms-in-ein-computersystem-durch-die-dsn/#nachricht-9966