PI: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main weitet seine Präsenz in den Sozialen Medien aus. Ab sofort finden Sie uns nicht nur auf LinkedIn und Mastodon, sondern auch auf Instagram.
Nähere Informationen hierzu unter
https://hessenlink.de/PM20260325
Pressestelle des OLG Frankfurt.
Anfragen nur an pressestelle@olg.justiz.hessen.de.
Datenschutz: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/datenschutz
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PI: Bewusstseinstrainerin muss Bezeichnung als „toxisch“ und „manipulativ“ hinnehmen
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 11.03.2026, Az. 3 W 6/26, entschieden, dass der begehrte Anspruch auf Unterlassung der Antragstellerin nicht zustehe. Es handele sich nicht um (unwahre) Tatsachenbehauptungen, sondern um durch die Meinungsfreiheit geschützte, hinzunehmende Meinungsäußerungen.
Nähere Informationen hierzu unter https://hessenlink.de/PM20260323