2026-05-30 07:16 UTC
Replies (2)
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@onirakkiss@ioc.exchange 2026-05-30 09:54
@BNetzA@social.bund.de "Kapitel V erlaubt öffentlichen Stellen, der EU-Kommission, der EZB oder einer Einrichtung der Europäischen Union den Zugang zu Daten, wenn eine außergewöhnliche Notwendigkeit zur Datennutzung gegeben ist." -> Wird dieser Zugriff dann auch weitreichend öffentlich gemacht?
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@onirakkiss@ioc.exchange 2026-05-30 09:59
@BNetzA@social.bund.de "Damit Daten ihr volles Potenzial entfalten können, müssen sie über Systeme und Dienste hinweg nutzbar sein. Der Data Act schafft dafür klare Regeln zur Interoperabilität von Daten(räumen) und Diensten." "Vereinfachter Wechsel und parallele Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten: Der Data Act erleich- tert es Kundinnen und Kunden, zwischen Anbietern von Cloud-Diensten zu wechseln und mehrere Cloud-Dienste parallel zu nutzen. Ab dem 12. Januar 2027 dürfen keine Wechselentgelte mehr erhoben werden." Damit könnten ja alle Kommunen und Hochschulen ihre teuren MS365 und AWS Verbindungen lösen und einfach auf eigene Systeme migrieren, oder?