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@onirakkiss@ioc.exchange

2026-05-30 09:54 UTC

@BNetzA@social.bund.de "Kapitel V erlaubt öffentlichen Stellen, der EU-Kommission, der EZB oder einer Einrichtung der Europäischen Union den Zugang zu Daten, wenn eine außergewöhnliche Notwendigkeit zur Datennutzung gegeben ist." -> Wird dieser Zugriff dann auch weitreichend öffentlich gemacht?

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