2026-05-30 09:54 UTC
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"Kapitel V erlaubt öffentlichen Stellen, der EU-Kommission, der EZB oder einer
Einrichtung der Europäischen Union den Zugang zu Daten, wenn eine außergewöhnliche
Notwendigkeit zur Datennutzung gegeben ist." -> Wird dieser Zugriff dann auch weitreichend öffentlich gemacht?
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