2026-05-30 09:59 UTC
@BNetzA@social.bund.de
"Damit Daten ihr volles Potenzial entfalten können, müssen sie über Systeme und Dienste
hinweg nutzbar sein. Der Data Act schafft dafür klare Regeln zur Interoperabilität von
Daten(räumen) und Diensten."
"Vereinfachter Wechsel und parallele Nutzung von
Datenverarbeitungsdiensten: Der Data Act erleich-
tert es Kundinnen und Kunden, zwischen Anbietern
von Cloud-Diensten zu wechseln und mehrere
Cloud-Dienste parallel zu nutzen. Ab dem 12. Januar
2027 dürfen keine Wechselentgelte mehr erhoben
werden."
Damit könnten ja alle Kommunen und Hochschulen ihre teuren MS365 und AWS Verbindungen lösen und einfach auf eigene Systeme migrieren, oder?
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