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@Freiheitsrechte@chaos.social

2026-07-24 10:46 UTC

Das Bundesverfassungsgericht entschied heute über die Beschwerde einer afghanischen Frauenrechtsaktivistin und ihrer zwei minderjährigen Kindern. Der Beschluss zeigt: Die Bundesregierung darf Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghan*innen nicht pauschal zurücknehmen.

Replies (1)

  • Der Fall wurde zurückverwiesen an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das OVG wird die Bundesregierung nun auffordern, eine Einzelfallentscheidung zu treffen und dabei auch die Belange der betroffenen Familie zu berücksichtigen. Nun braucht es öffentlichen Druck, damit die Bundesregierung den in Pakistan wartenden Familien endlich den ihnen versprochenen Schutz gewährt und sie vor Verfolgung durch die Taliban schützt.

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