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@Freiheitsrechte@chaos.social

2026-07-24 10:47 UTC

Der Fall wurde zurückverwiesen an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das OVG wird die Bundesregierung nun auffordern, eine Einzelfallentscheidung zu treffen und dabei auch die Belange der betroffenen Familie zu berücksichtigen. Nun braucht es öffentlichen Druck, damit die Bundesregierung den in Pakistan wartenden Familien endlich den ihnen versprochenen Schutz gewährt und sie vor Verfolgung durch die Taliban schützt.

Replies (1)

  • Gemeinsam mit der Initiative Kabul Luftbrücke haben wir Afghan*innen mit Aufnahmeerklärung eine Muster-Verfassungsbeschwerde zur Verfügung gestellt. Weitere 30 Verfassungsbeschwerden liegen in Karlsruhe. Der heute entschiedene Eilantrag wurde eingereicht von GFF-Kooperationsanwalt Daniel Weber.

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