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@Freiheitsrechte@chaos.social

2026-07-06 09:31 UTC

Die Polizei kann beispielsweise Staatstrojaner nutzen, um Smartphones und Computer auszuspähen. Ein massiver Eingriff in Grundrechte. Und: Sie darf Handgranaten einsetzen, auch wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit Unbeteiligte getötet werden. Ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Mehr Infos: https://freiheitsrechte.org/themen/freiheit-im-digitalen-zeitalter/baypag

Replies (1)

  • Gemeinsam mit dem Bündnis „NoPAG“ – einem Zusammenschluss vieler zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Bayern – haben wir deshalb 2018 Verfassungsbeschwerde erhoben. @hongmathias@freiburg.social sowie die GFF-Rechtsanwält*innen @davidwerdermann@legal.social und Simone Ruf vertreten die Beschwerdeführenden vor Gericht. @campact@bewegung.social unterstützt die Verfassungsbeschwerde.

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