@Boerdejakobiner@machteburch.social
Post #4426976
2026-08-06 17:46 UTC
Replies (5)
-
@khgu@sueden.social 2026-08-07 08:22
@Boerdejakobiner@machteburch.social Auch wenn mich jetzt viele dissen: Nein, das wusste ich nicht. Das stimmt so auch nicht. Antragsdelikte können bei „fehlendem öffentlichen Interesse“ auf den Privatklageweg verwiesen werden. Da fällt mir im Verkehr vor allem die Nötigung und die Beleidigung ein. Ich habe die Petition schon längst unterschrieben fürchte aber dass man mit falschen Argumenten und verständlicher Brisanz der Sache auch nicht nützt.
-
@modiano@sueden.social 2026-08-06 20:17
@Boerdejakobiner@machteburch.social Es geht nicht um "Straftaten von Autofahrenden" allgemein, sondern um § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Also um rücksichtsloses Verhalten. Ein Straftatbestand, der eh schwer zu verfolgen ist. Die Verfahren werden sehr häufig eingestellt. Es gibt sinnvollere Petitionen, um die #Verkehrswende zu fördern
-
@Badabum@mastodon.social 2026-08-06 21:43
@Boerdejakobiner@machteburch.social ich wurde letztens von einem Auto bewusst (nach Aussage der Fahrerin) gestriffen. Weil ich nach ihrer Aussage nicht auf der Straße fahren darf(der ausgewiesen weg war ein Fußgänger Weg). Die Frau kannte einfach den Unterschied nicht. Obwohl ich natürlich auch auf der Straße hätte fahren dürfen. Die Frau war 22. Wtf. Grundsätzlich sollte das Nötigung, schwerer Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte Körperverletzung sein.
-
@Axelotl@wehavecookies.social 2026-08-07 03:46
@Boerdejakobiner@machteburch.social Ich halte diese Aussage in ihrer Allgemeinheit für Quatsch. Du möchtest belegen, dass du nicht nur über einen Einzelfall sprichst.
-
@kkarhan@mastodon.social 2026-08-07 07:44
@Boerdejakobiner@machteburch.social Frage mich ob dies auch umgekehrt funktioniert... Weil #Fußgänger*innen und #Radfahrer*innen haben kein Kennzeichen, sind also nicht identifizierbar für Behörden… #NotLegalAdvice #Sarkasmus #Kommentar #DEpol #DEjur