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@khgu@sueden.social

Post #4426973

2026-08-07 08:22 UTC

@Boerdejakobiner@machteburch.social Auch wenn mich jetzt viele dissen: Nein, das wusste ich nicht. Das stimmt so auch nicht. Antragsdelikte können bei „fehlendem öffentlichen Interesse“ auf den Privatklageweg verwiesen werden. Da fällt mir im Verkehr vor allem die Nötigung und die Beleidigung ein. Ich habe die Petition schon längst unterschrieben fürchte aber dass man mit falschen Argumenten und verständlicher Brisanz der Sache auch nicht nützt.

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