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@modiano@sueden.social

Post #4427531

2026-08-06 20:17 UTC

@Boerdejakobiner@machteburch.social Es geht nicht um "Straftaten von Autofahrenden" allgemein, sondern um § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Also um rücksichtsloses Verhalten. Ein Straftatbestand, der eh schwer zu verfolgen ist. Die Verfahren werden sehr häufig eingestellt. Es gibt sinnvollere Petitionen, um die #Verkehrswende zu fördern

Replies (1)

  • @forthy42@mastodon.net2o.de 2026-08-09 21:56

    @modiano@sueden.social @Boerdejakobiner@machteburch.social Es geht darum, dass diese Straftaten selbst dann, wenn sie tatsächlich verfolgbar sind, weil etwa @Azetbur@dresden.network mit der Dashcam das Verhalten aufgenommen hat, nicht verfolgt werden, und stattdessen ein Verfahren gegen die Radfahrerin eingeleitet wird, das dann natürlich nach Sichtung des Videos eingestellt werden muss — während angeblich kein öffentliches Interesse am Fehlverhalten des Autofahrers besteht. Das ganze ist allerdings einfach eine Petition. Mit der sich der Ausschuss beschäftigt, und dann nichts macht. Es ist nicht so, dass Herr Bilger auch nur ansatzweise den Anschein erweckt, dass er das in Gesetz gießen würde, wenn das Quorum erfüllt ist.

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