2026-07-08 13:57 UTC
Großer Erfolg unserer Arbeit: Nach unserem Eilantrag muss das Landgericht Flensburg einen Beschluss aus einem Strafverfahren gegen die „Letzte Generation“ veröffentlichen. Die Verantwortlichen am Landgericht hatten das zuvor verweigert - aus Angst, sich nach § 353d Strafgesetzbuch strafbar zu machen. Die Regelung verbietet es, amtliche Dokumente aus laufenden Gerichtsverfahren zu veröffentlichen und verhindert so die öffentliche Debatte über Gerichtsentscheidungen. https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2026/07/landgericht-flensburg-muss-beschluss-zur-letzten-generation-veroffentlichen/
Replies (2)
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@matze_hamburg@norden.social 2026-07-08 16:24
@fragdenstaat@chaos.social ich freue mich sehr! Vielen Dank für eure tolle und wichtige Arbeit! „Die Presse muss wörtlich aus Gerichtsentscheidungen zitieren können, um ihre verfassungsrechtliche Kontrollfunktion auszuüben. … Selbstverständlich machen sich Mitarbeitende von Gerichten nicht strafbar, wenn sie ihre verfassungsrechtliche Publikationspflicht erfüllen. Der Fall zeigt anschaulich, warum der umstrittene Paragraph 353d dringend auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gehört.“ #IFG
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@Borito@dizl.de 2026-07-08 18:11
@fragdenstaat@chaos.social @AufstandLastGen@climatejustice.social