2026-07-08 16:24 UTC
@fragdenstaat@chaos.social ich freue mich sehr! Vielen Dank für eure tolle und wichtige Arbeit!
„Die Presse muss wörtlich aus Gerichtsentscheidungen zitieren können, um ihre verfassungsrechtliche Kontrollfunktion auszuüben. … Selbstverständlich machen sich Mitarbeitende von Gerichten nicht strafbar, wenn sie ihre verfassungsrechtliche Publikationspflicht erfüllen. Der Fall zeigt anschaulich, warum der umstrittene Paragraph 353d dringend auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gehört.“
#IFG
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