Post #2157121
2026-04-04 20:55 UTC
@breakdownthewalls "Aber die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen, und sobald es der Bundesregierung beliebt, werden sie scharf gestellt und umgesetzt." - genau das ist raus. bundestag entscheidet ohne bundesregierung.
vorher laut regierungsentwurf §2a
"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundestages bedarf, anzuordnen, dass.."
nach parl. beratung:
"Der Bundestag entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, ..."
Replies (1)
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@breakdownthewalls@freiburg.social 2026-04-05 04:41
@jk In meiner Bemerkung ging es um die Genehmigung von Reisen ins Ausland. Hier kann ohne weiteres das Bundesverteidigungsministerium per interner Verwaltungsvorschrift etwas regeln, zB eine fingierte Zustimmungserteilung. Rechtsverordnungen sind rechtlich ein anderes Instrumentarium, auf solche kommt es hier nicht an.