@breakdownthewalls@freiburg.social
Post #2157119
2026-04-04 18:29 UTC
Replies (2)
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@jk@chaos.social 2026-04-04 20:46
@breakdownthewalls diese regelung mit der verwaltungsvorschrift war noch im regierungsentwurf vorhanden. aber in den parlamentarischen beratungen ist sie dann verschwunden. das strucksche gesetz lässt grüßen! siehe bt-drs. 21/3076, s. 10 (tabelle) und 95 (begründung). https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103076.pdf (das ganze wirkt auch handwerklich schlecht gemacht, weil die zuständige behörde im passgesetz (§7) noch "kreiswehrersatzamt" heißt und im #wehrpflichtgesetz (§3) aber schon "karrierecenter".)
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@jk@chaos.social 2026-04-04 20:55
@breakdownthewalls "Aber die gesetzlichen Grundlagen sind geschaffen, und sobald es der Bundesregierung beliebt, werden sie scharf gestellt und umgesetzt." - genau das ist raus. bundestag entscheidet ohne bundesregierung. vorher laut regierungsentwurf §2a "Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundestages bedarf, anzuordnen, dass.." nach parl. beratung: "Der Bundestag entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, ..."