Post #1699876
2026-04-24 18:11 UTC
Replies (5)
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@wobintosh@chaos.social 2026-04-24 18:14
@luebbermann Ist effektiv so. Ist m.W. nicht wirklich festgeschrieben, liegt möglicherweise (mit) daran, dass Verwaltungsrecht gilt.
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@stefan_hessbrueggen@fedihum.org 2026-04-24 18:15
@luebbermann Übersicht: https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/kuendigungsfristen.html tl;dr Sache des Tarifvertrags.
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@derderwish@social.chaotikum.org 2026-04-24 18:35
@luebbermann Im öffentlichen Dienst regelt das effektiv der Tarifvertrag, aber davon gibt's verschiedenste. Im TV-L für die Angestellten der Länder gilt z.B.: „Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind. Im Tarifgebiet Ost gilt diese Regelung ab 01.01.2027.“ https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfristen.html
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@evildanwallace@mastodon.social 2026-04-24 18:50
@luebbermann Zumindest im Landesdienst im TV-L ist es einfach so, dass betriebsbedingte Kündigungen extrem schwierig sind, weil Arbeitgeber ja das Land ist und es dann für die betreffende Person im ganzen Land keinen Bedarf mehr geben müsste. Das nachzuweisen wird in der Praxis nahezu unmöglich.
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@steffen_heublein@mastodon.green 2026-04-25 09:33
@luebbermann Anekdotisch kenne ich auch Fälle wo es trotz grobem Fehlverhaltens (fachlich und persönlich) dem Arbeitgeber (TvÖD-Bund) nicht gelungen ist die Personen zu kündigen. Ich tippe auf "hat sich gewehrt, ist uns zu anstrengend" auf seiten der Personalverwaltung und einem "ist mir egal, will Wissenschaft machen" von seiten des Direktoriums.