@derderwish@social.chaotikum.org
Post #2113599
2026-04-24 18:35 UTC
@luebbermann
Im öffentlichen Dienst regelt das effektiv der Tarifvertrag, aber davon gibt's verschiedenste.
Im TV-L für die Angestellten der Länder gilt z.B.:
„Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind.
Im Tarifgebiet Ost gilt diese Regelung ab 01.01.2027.“
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfristen.html
Replies (1)
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@derderwish@social.chaotikum.org 2026-04-24 18:43
@luebbermann Aber realistisch können einem die Vorgesetzten natürlich auch nur noch Scheißaufgaben geben, einen versuchen im Kollegium isolieren usw. Bis man einfach so gefrustet ist, dass man sich selbst was anderes sucht… 😵💫