Nach einem Referentenentwurf des #BGM soll folgendes: "Damit die Facharztgruppen nicht durch eine ggf bestehender Nachzahlungspflicht belastet werden, ist die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen in § 87 Abs. 2c S. 8 zu streichen" Das ist die faktische Rauswurf der #psychtherapie aus der #GKV da die Vergütung für sie auf Null gesenkt werden kann. Dann werden die Praxen keine #Kassenleistungen mehr anbieten. #Gesundheitspolitik wo das gemeine Volk verrecken kann.