@asltf
OK, sind wir uns wenigstens einig, dass das mangels entsprechender Beschilderung _kein_ benutungspflichtiger Radweg ist?
Selbst wenn die Weggestaltunung uneindeutig ist, entscheidet weiterhin die Beschilderung über die Benutzungspflicht. Die Wegoberfläche und die Bemalung derselben kann allenfalls gegen die Benutzungspflucht eines entsprechend beschilderten Radwegs sprechen.
@spinni81 @adfc_ob_mh