@advancingu @Lichdi Danke für den Einsatz.
Interessant, dass primär auf §315b StGB abgezielt wird, gleichzeitig auch c als relevant dargelegt wird. Vom Strafmaß her dürfte es sich nicht viel geben, oder?

Zum Thema "Gleichberechtigung" trägt das weibliche Geschlecht der Kraftfahrerin bei. Hier hätte man gewiss einen Mann als Täter vermutet.