u.a. wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zu einer Verlesung des Bundeszentralregisters kam es im Prozess, offenbar aus Zeitgründen, leider nicht. P. nahm außerdem 2019 an dem öffentlichen Trauerzug im Vorfeld der Beerdigung von Neonazi-Hooligan Thomas Haller teil. Eine Person aus der Gruppe soll überdies an dem Abend eine rechte Szenemarke getragen haben. Der zweite Angeklagte, Pascal H., trainierte in der Vergangenheit in einem für seine Neonazi-Verflechtungen