Die Angeklagten seien stark betrunken gewesen, andere meinten keinen Übergriff wahrgenommen zu haben, zwei Zeugen erkannten sich nicht einmal auf den von der Polizei im Nachgang von den Verdächtigen getätigten Fotos selbst wieder. Die zwei Angeklagten wurden schließlich zu 11 Monaten Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Richterin sagte: "Einen rechtsfeindlichen Angriff sehe ich hier nicht." Gemeint war eine rechte Tatmotivation. Sie bezog sich damit auf den §46 StGB,