@ErikUden In Paragraph 2 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes steht ja, dass alle Paragraphen ab 3 nur im Krisenfall gelten. Wenn dann in den im Friedensfall nicht anzuwendenden Abschnitten so etwas zu finden ist wie „ach übrigens, die Bedingung, die die Geltung dieses Paragraphen aufhebt, gilt für den letzten Satz nicht“, ist das für jeden, der es gewohnt ist, strukturiert zu denken, eine unmögliche Formulierung.