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wolf
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@timpritlove
Vielleicht verstehe ich es auch falsch, aber mir kommt vor, dass das so in Berlin nicht vorgesehen ist, und es also gar nicht zu so einer Stichwahl kommt:
Abschnitt IV, Artikel 56 der Verfassung von Berlin:
"Der Regierende Bürgermeister wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses gewählt."
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