@awinkler könnte mir vorstellen, dass es eine Art Datenbank-Abgeich zwischen Verwertungsgesellschaften und der DNB gibt. Lizenzengebühren/Tantieme können streng genommen erst fließen, wenn ein Werk veröffentlicht ist. Die Abgabe des Pflichtexemplars in der DNB ist vielleicht so eine Art Äquivalent dafür? Zumindest reime ich mir das so zurecht ...