Wie kann es eigentlich noch sein, dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages den #IranKrieg als Völkerrechtswidrig einstuft [1] und wir dennoch der USA die Stützpunkte nutzen lassen? Das BVerG hat fastgestellt, dass „Deutschland einen "allgemeinen Schutzauftrag" für Menschenrechte und humanitäre Normen“ hat[2]. Wer klagt auf sofortige Unterlassung?
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