2026-04-30 16:53 UTC
Ich denke, eine zentrale Ursache für dieses Problem dürfte darin bestehen, dass der Gesetzgeber viel zu nachlässig mit den Verursachern umgeht.
Z. Zt. ist es in Deutschland so, dass man für einen Verkehrstoten nur dann Schmerzensgeld zahlen muss, wenn man ihm Schmerzen zugefügt hat oder wenn die Hinterbliebenen besondere psychische Schäden erleiden. Der Tod allein löst keinen Schmerzensgeldanspruch aus. Hier sollte zuerst angesetzt werden.
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https://www.rocke-rechtsanwaelte.de/inhalt/schmerzensgeld/
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Replies (1)
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@hallunke23@troet.cafe 2026-04-30 17:12
Dann sollte die Haftung nicht nur den Fahrer, sondern auch die Wirtschaft (d. h. Versicherung, Logistikunternehmen) sowie die Straßenbauträger treffen (letzteres nur, wenn bauliche Probleme an der STraße vorliegen). Damit würde die Problematik der Verkehrstoten (Bild links) in eine Sprache übersetzt, die auch von der Wirtschaft (rechts) verstanden würde. Außerdem sollte eine Regelung wie in den Niederlanden eingeführt werden, nach der Autofahrer verschuldensunabhängig mit (2/3) @radxberg@mastodon.social