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@X_tof@stuttgart.social

2026-05-12 21:39 UTC

@asltf@berlin.social @steiner@nrw.social @agoraverkehr@agora-thinktanks.social leider kann man bei "Wiederholung", was laut BKatV §3(4a) wohl unter "Vorsatz" fällt, erst dann das Bußgeld verdoppeln, wenn es über 55€ ist. Die "normalen" Parkverstöße fallen da meist nicht drunter, leider. 😕 Zitat: "Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln."

Replies (3)

  • @X_tof@stuttgart.social @asltf@berlin.social @steiner@nrw.social @agoraverkehr@agora-thinktanks.social Für mehr Parkraumüberwachung und Umsetzungen, aber diese staatlichen Scan-Fahrzeuge gefallen mir nicht. Es gibt schon so viel automatisierte Überwachung und mit #Dobrindt einen ausgesprochen rücksichtslosen und gesetzesuntreuen #Innenmisister dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis es zur Zweckentfremdung kommt. Anfangen wird es mit sowas wie "Vermisstensuche" und dann "Illegale Ausländersuche mit biometrischen Gesichtsscans"

    Open ##2782077

  • @asltf@berlin.social 2026-05-13 03:48

    @X_tof@stuttgart.social @steiner@nrw.social @agoraverkehr@agora-thinktanks.social Der BKat enthält "Regelsätze unter gewöhnlichen Tatumständen" Das beharrliche Begehen einer VkOwi an der immer selben Örtlichkeit muss also nach pflichtgemäßem Ermesseneine Erhöhung vom Regelsatz nach sich ziehen. Die verdoppeln sich also nicht pauschal, sondern werden im Ermessen der Bußgeldstelle erhöht.

    Open ##2782079

  • @steiner@nrw.social 2026-05-13 05:34

    @X_tof@stuttgart.social @asltf@berlin.social @agoraverkehr@agora-thinktanks.social ja da hat sich bei uns auch schon „die kleine park fiebel“ etabliert wo jeder weiß wie er wo parken muss um eben die geringsten strafen zahlen zu müssen 😄 ist schon lustig, was knapper parkraum mit den Leuten macht.

    Open ##2782080