2026-05-13 03:48 UTC
@X_tof@stuttgart.social @steiner@nrw.social @agoraverkehr@agora-thinktanks.social Der BKat enthält "Regelsätze unter gewöhnlichen Tatumständen"
Das beharrliche Begehen einer VkOwi an der immer selben Örtlichkeit muss also nach pflichtgemäßem Ermesseneine Erhöhung vom Regelsatz nach sich ziehen. Die verdoppeln sich also nicht pauschal, sondern werden im Ermessen der Bußgeldstelle erhöht.
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