2026-04-11 07:10 UTC
Replies (2)
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@HeptaSean@social.tchncs.de 2026-04-11 08:07
@uebermedien@mastodon.social Apropos kompliziert: Während die Genehmigung längerer Auslandsaufenthalte im Wehrpflichtgesetz im Paragraphen zur Wehrpflicht allgemein steht (und nicht in dem zur Wehrüberwachung, der später kommt), steht sie im Zivildienstgesetz im Paragraphen zur Zivildienstüberwachung: https://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__23.html „Während der Zivildienstüberwachung haben anerkannte Kriegsdienstverweigerer ferner eine Genehmigung des Bundesamtes einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, […]“ (Das galt/gilt aber netterweise nur bis 32, nicht bis 45.) Auch da: Ich kann mich nicht erinnern, je gehört zu haben, dass ein Ex-Zivi das Bundesamt vor dem Auslandssemester um Erlaubnis gebeten hätte.
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@EinPhysiker@social.tchncs.de 2026-04-11 08:20
@HeptaSean@social.tchncs.de @uebermedien@mastodon.social Ja, geht mir ähnlich. Es wurde zwar kurz im Musterungsbescheid erwähnt, aber dann interessierte es niemanden mehr. Und ich glaube da waren auch nirgendwo Sanktionen definiert. Was wohl funktioniert hat, war, dass die Information über Wohnortwechsel von den Meldebehörden kommuniziert wurde. Da war ja auch immer ein Kästchen im Meldebogen, ob man der Wehrdienstüberwachung (oder so ähnlich) unterliegt.