2026-04-11 08:07 UTC
Replies (1)
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@HeptaSean@social.tchncs.de 2026-04-11 08:41
@uebermedien@mastodon.social Wenn man nur die Gesetze anguckt, hätte vor 2011 also ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer unter 32 _sowohl_ das Bundesamt für den Zivildienst als auch das Kreiswehrersatzamt um Erlaubnis für längere Auslandsaufenthalte fragen müssen (da er ja dann immer noch auch eine männliche Person zwischen 17 und 45 war und damit diese jetzt heiß diskutierte Regel gegolten hat). Ziemlich sicher, dass das spätestens seit Ende des Kalten Krieges nicht mehr so gehandhabt wurde, möglicherweise auch nie so gedacht war, aber stand und steht da halt so. Dieses gesamte Konglomerat aus Wehrpflicht- und Zivildienstgesetz scheint handwerklich eher schlecht zu sein und das nicht erst seit dieser „Modernisierung“, sondern schon lange.