Post #931379
2026-04-03 15:40 UTC
Replies (3)
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@stekopf@mstdn.social 2026-04-03 16:27
»Wehrpflichtgesetz (WPflG) § 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht (2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der #Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 [ständiger Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik] bereits vorliegen. [Genehmigung wird für einen Zeitraum erteilt] …« siehe auch (3) - (5) https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html
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@Saupreiss@pfalz.social 2026-04-03 15:43
@stekopf Man kann doch die Entwendung von Staatseigentum nicht gutheißen. Auch als Linker nicht, siehe Republikflucht und so.
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@Lord_Othmar@social.tchncs.de 2026-04-03 22:01
@stekopf Wenn ich das lese dann wundert mich die zahme Wehrpflicht in den Kontext. Ich möchte fast meinen das man eine ernsthaften Konflikt erwartet.