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@zendis@social.bund.de

2026-08-06 07:33 UTC

➡️ Ein EuGH-Urteil zum Vendor lock-in vom 01.09.25 nimmt Auftraggeber in die Pflicht bereits bei der Erstvergabe strategisch zu denken. Ein „selbstherbeigeführter Vendor lock-in“ kann eine spätere Direktvergabe (für z.B. Wartungen) ohne Teilnahmewettbewerb regelmäßig nicht rechtfertigen. Dadurch kann die Nutzung von OSS auch „vergaberechtlich geboten sein“, um einen Vendor lock-in zu vermeiden. 3/4

Replies (1)

  • @zendis@social.bund.de 2026-08-06 07:33

    ➡️ Das im Haushaltsrecht verankerte Gebot zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann grundsätzlich sogar eine Bevorzugung von Open Source gebieten, wenn so langfristige Kosten und Abhängigkeiten sinken. 🗨️ ZenDiS-Geschäftsführerin Pamela Krosta-Hartl: „Digitale Souveränität braucht nicht nur politische Ziele, sondern auch rechtliche Klarheit. Das Gutachten gibt Beschaffungsstellen genau diese nun an die Hand. Damit wird Open Source als Werkzeug für Digitale Souveränität erneut gestärkt.“ 4/4

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