2026-08-06 07:33 UTC
➡️ Das im Haushaltsrecht verankerte Gebot zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann grundsätzlich sogar eine Bevorzugung von Open Source gebieten, wenn so langfristige Kosten und Abhängigkeiten sinken.
🗨️ ZenDiS-Geschäftsführerin Pamela Krosta-Hartl: „Digitale Souveränität braucht nicht nur politische Ziele, sondern auch rechtliche Klarheit. Das Gutachten gibt Beschaffungsstellen genau diese nun an die Hand. Damit wird Open Source als Werkzeug für Digitale Souveränität erneut gestärkt.“
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Replies (1)
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@lazy@fedi.at 2026-08-06 10:37
@zendis@social.bund.de Das Argument ist ja ohnehin fadenscheinig. OSS in einer Ausschreibung ist ja keine Bevorzugung eines Entwicklers, sondern eine Rahmenbedingung, die die Rechte an der Software klärt. Man stelle sich vor, eine Ausschreibung für etwa den Bau einer Schule dürfe nicht voraussetzen, dass das Gebäude am Ende der öffentlichen Hand gehört und Änderungen und Repataturen frei vergeben werden können.