Elektrine lite

← Feed

@lazy@fedi.at

2026-08-06 10:37 UTC

@zendis@social.bund.de Das Argument ist ja ohnehin fadenscheinig. OSS in einer Ausschreibung ist ja keine Bevorzugung eines Entwicklers, sondern eine Rahmenbedingung, die die Rechte an der Software klärt. Man stelle sich vor, eine Ausschreibung für etwa den Bau einer Schule dürfe nicht voraussetzen, dass das Gebäude am Ende der öffentlichen Hand gehört und Änderungen und Repataturen frei vergeben werden können.

Replies (0)

No replies.