2026-05-13 06:17 UTC
@Andreas_Sturm@mastodon.social @agoraverkehr@agora-thinktanks.social es ist ja genau definiert was, wie wann und wie lange erfasst wird.
Siehe hier die Seite des @VerkehrsministeriumBW@xn--baw-joa.social unter "Häufig gestellte Fragen":
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/zukunftskonzepte/digitale-mobilitaet/scan-fahrzeuge-im-praxistest-schnellere-parkraumkontrolle-in-innenstaedten
Replies (1)
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@Andreas_Sturm@mastodon.social 2026-05-13 07:42
@fabzgy@freiburg.socialEd Es war auch bei den Kameras zur Verkehrsflussüberwachung zunächst klar geregelt, was mit den erfassten Daten (nicht) gemacht werden darf. Aber als die Daten da waren, wurden die Vorgaben erst missachtet (z. B. durch Behörden, Staatsanwälte und Gerichte) und später der Rechtsrahmen geändert, so, daß die "Zweckentfremdung" legalisiert wurde.. @agoraverkehr@agora-thinktanks.social @VerkehrsministeriumBW@xn--baw-joa.social