2026-04-04 00:10 UTC
@weizenspreu@chaos.social @FemmeNoire@chaos.social @kventil@chaos.social stimmt das aus dem Artikel denn überhaupt? Laut dem neuen §2 (2) aus dem Bundesgesetzblatt gelten §§ 3 bis 52 ja nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Solange wir so einen Fall nicht haben, muss man also nichts beantragen, oder?
Replies (1)
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@weizenspreu@chaos.social 2026-04-04 06:11
@duco@norden.social @FemmeNoire@chaos.social @kventil@chaos.social Das Problem ist § 2 Abs. 3 WPflG. Dort wird § 3 WPflG auch wieder erwähnt.