2026-04-04 06:11 UTC
@duco@norden.social @FemmeNoire@chaos.social @kventil@chaos.social Das Problem ist § 2 Abs. 3 WPflG. Dort wird § 3 WPflG auch wieder erwähnt.
Replies (1)
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@duco@norden.social 2026-04-04 09:01
@weizenspreu@chaos.social @FemmeNoire@chaos.social @kventil@chaos.social ah, danke, das hatte ich übersehen. Aber wtf. Warum starten sie §2 Abs. 2 nicht mit §4 oder negieren die Bereiche von Abs. 3? Dann hätte Abs. 3 nicht gebraucht.