2026-04-11 06:44 UTC
Replies (3)
-
@Gleisplan@mastodon.social 2026-04-11 06:52
@uebermedien@mastodon.social @lkraeher@troet.cafe Es müsste doch zur Routine gehören Gesetzestexte immer durch Analyseprogramme laufen zu lassen die Textänderungen markieren und sich diese genauer anzuschauen 😳
-
@rhold@norden.social 2026-04-11 06:54
@uebermedien@mastodon.social @lkraeher@troet.cafe schade Bezahlschranke, dabei hab ich mich genau das auch gefragt. Mag jmd ein tl;dr machen?
-
@HeptaSean@social.tchncs.de 2026-04-11 06:57
@uebermedien@mastodon.social @lkraeher@troet.cafe „Das stand so schon vor 2011, also vor der Aussetzung der Wehrpflicht, im Gesetz. Neu ist allerdings: Die Regel gilt jetzt auch außerhalb des sogenannten „Spannungs- und Verteidigungsfalles“. Also auch in Friedenszeiten – sprich: immer.“ Das stimmt doch auch wieder nur so halb. Es stand da schon seit Jahrzehnten. Durchgehend. Von 2011 bis 2025 war es eingeschränkt auf den Spannungs- und Verteidigungsfall. _Vor_ 2011 galt der auch schon außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles. Auch das ist also _nicht_ neu. Was der Grund sein könnte, warum es weder den das Gesetz debattierenden Politiker*innen noch den Medien aufgefallen ist: Da wurde lediglich ein Paragraph reaktiviert, der über viele Jahrzehnte genau so galt.