2026-05-12 18:47 UTC
@steiner@nrw.social @agoraverkehr@agora-thinktanks.social sagt sich leicht, wenn man denkt es gibt auch bei Widerholung immer nur den Regelsatz.
Wenn die Bußgeldstelle richtig arbeitet, steigen die Bußgelder bei Widerholung und bei >10 gleichen Verstößen innerhalb eines Jahres, bejahen Gerichte auch die Anordnung von MPUs
Replies (1)
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@X_tof@stuttgart.social 2026-05-12 21:39
@asltf@berlin.social @steiner@nrw.social @agoraverkehr@agora-thinktanks.social leider kann man bei "Wiederholung", was laut BKatV §3(4a) wohl unter "Vorsatz" fällt, erst dann das Bußgeld verdoppeln, wenn es über 55€ ist. Die "normalen" Parkverstöße fallen da meist nicht drunter, leider. 😕 Zitat: "Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln."