@anwagnerdreas@hcommons.social
2026-07-30 07:41 UTC
#Notstand ist ein "Zustand gegenwärtiger Gefahr für rechtlich geschützte Interessen, dessen Abwendung nur auf Kosten fremder Interessen möglich ist." Er rechtfertigt oder entschuldigt (im Strafrecht) widerrechtliches Verhalten.
Womöglich können Kommunen aber gar keinen (Klima)Notstand erklären: "In Teilen der Verwaltungsrechtswissenschaft wird die Ausrufung eines kommunalen Klimanotstandes dagegen mit Verweis auf die Grenzen der aus der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie fließenden Verbandskompetenz der Gemeinde als rechtswidrig erachtet." Entsprechend entschärft und laviert eine Landesregierung, die das zum bloß symbolischen Akt erklärt: "Durch die Ausrufung des ‚Klimanotstandes‘ als symbolische Maßnahme im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung erwachsen einer Kommune keine besonderen Rechte.."
Rechte erwachsen nicht und werden nicht verliehen oder gewährt, die muss man sich erkämpfen! Offenbar auch als Kommune!
https://de.wikipedia.org/wiki/Notstand
https://de.wikipedia.org/wiki/Klimanotstand
#Klimanotstand
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